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Charge Repay Service Usertest

Das sind Sie

Sie haben einen elektrischen Dienstwagen erhalten (Glückwunsch!) und wollen diesen natürlich auch in der heimischen Garage aufladen (und die Ladungen erstattet bekommen – so ist es immerhin auch bei “normalen Dienstwägen”). Sie haben sich bereits viele Gedanken über Wallboxen gemacht und haben sich schlussendlich für die eMH2 von ABL entschieden.

Von Ihrem Unternehmen wurden Sie bereits zum Charge Repay Service eingeladen. Sie haben diese Einladung erfolgreich angenommen und müssen sich nun einloggen. Hier beginnt der Test.

An einem freien Samstag haben Sie die Wallbox mit einem befreundeten Elektriker anbringen können, Sie können Ihren Wagen also bereits laden. Ihr Unternehmen hat Ihnen noch zusätzliche Hardware gesendet, auf dem Gerät lesen Sie “Charge Repay Gateway” und einige weitere Informationen…

Bevor es losgeht: Es ist für uns als Entwickler und UI/UX Designer sehr wichtig, zu verstehen, wie Ihre Erwartungshaltungen bei den einzelnen Schritten ist, daher möchten wir Sie bitten “laut” zu denken. Sagen Sie frei heraus, was Ihnen direkt auffällt, was Sie erwartet hätten oder ob Sie etwas verwirrend finden – wir sind sehr dankbar für jegliches Feedback!

Charge Repay Service

Sie benötigen diesen Prototypen, wenn Sie den Charge Repay Service und das Charge Repay Gateway nutzen wollen.

Wallbox WBM

Sie benötigen diesen Prototypen, wenn Sie Ihre Wallbox einrichten wollen.

Feedback und Befragung

Um den Charge Repay Service und die Handhabung zu bewerten, füllen Sie bitte den nachfolgenden Fragebogen aus. Er besteht aus Gegensatzpaaren von Eigenschaften, die die Handhabung haben kann.

Entscheiden Sie möglichst spontan. Es ist wichtig, dass Sie nicht lange über die Begriffe nachdenken, damit Ihre unmittelbare Einschätzung zum Tragen kommt. 

Bitte kreuzen Sie immer eine Antwort an, auch wenn Sie bei der Einschätzung zu einem Begriffspaar unsicher sind oder finden, dass es nicht so gut zum Produkt passt. 

Es gibt keine „richtige“ oder „falsche“ Antwort. Ihre persönliche Meinung zählt