Bei der Abrechnung im Heimbereich muss genau wie im öffentlichen Bereich die Vorgaben des Mess- und Eichrechts eingehalten werden. Solange im Heimbereich eine 1-zu-1 Beziehung zwischen abrechnender Partei (Unternehmen) und dem Verbraucher (E-Dienstwagen) gewährleistet werden kann ist ein einfacher MID-Zähler ausreichend.
Um auch das laden von privaten Fahrzeugen an der Wallbox zu ermöglichen haben wir ein patentiertes Verfahren entwickelt, das die Vorgaben des Mess- und Eichrechts erfüllt und dennoch kostengünstiger ist als der Einbau einer „eichrechtskonfromen“ Wallbox.