Beim Thema Laden von elektrischen Dienstwagen wird oft zuerst an Einfamilienhäuser gedacht. Doch auch Mietende in Mehrfamilienhäusern können von den Vorteilen des elektrischen Ladens profitieren. Viele wissen nicht, welche Rechte und Möglichkeiten ihnen zur Verfügung stehen. Dieser Beitrag beleuchtet die rechtlichen Rahmenbedingungen und praktischen Aspekte der Installation von Wallboxen in Mehrfamilienhäusern.
Rechtliche Grundlagen
Seit dem 1. Dezember 2020 haben Mietende gemäß § 554 Absatz 1 BGB einen gesetzlichen Anspruch auf bauliche Veränderungen, die dem Laden von Elektrofahrzeugen dienen. Mietende können vom Vermietenden die Zustimmung zur Installation einer Wallbox einfordern. Dieser darf diese Zustimmung nur in Ausnahmefällen verweigern, etwa wenn die baulichen Veränderungen die Substanz des Gebäudes erheblich beeinträchtigen oder wenn die Sicherheit nicht gewährleistet werden kann. Dies eröffnet neue Möglichkeiten, Elektrofahrzeuge bequem und effizient zu laden.
Praktische Umsetzung
Ein wichtiger Aspekt bei der praktischen Umsetzung der Installation von Wallboxen in Mehrfamilienhäusern ist die Frage, wie die Installation konkret erfolgen kann. Bei einem festen Parkplatz kann dort eine Wallbox installiert werden. Wichtig ist, dass die Installation eines Energiezählers zur Abrechnung so erfolgt, dass immer nur eine Wallbox hinter dem Zähler angeschlossen ist. Dies stellt sicher, dass die Abrechnung korrekt und transparent erfolgt.

Wenn mehrere Parteien eine Wallbox nutzen, kann die Abrechnung komplizierter werden. Allerdings bieten moderne Wallboxen oft die Möglichkeit, die Nutzung zu individualisieren. So kann jede Partei einen eigenen Zugangscode oder RFID -Karte verwenden, um die Wallbox zu aktivieren. Dadurch wird die Ladezeit und der Energieverbrauch jeder Partei separat erfasst und abgerechnet. Diese Methode stellt sicher, dass jede Partei nur für den eigenen Verbrauch zahlt und keine ungewollten Kosten für andere verursacht werden.
E-Dienstwagen an Mehrfamilienhaus laden
Ein weiterer wichtiger Aspekt bei der Installation von Wallboxen in Mehrfamilienhäusern ist die Abrechnung der Ladekosten von E-Dienstwagen. Auch Wallboxen in Mehrfamilienhäusern können mit dem Charge Repay Service, einem patentierten Verfahren von Phoenix Contact , abgerechnet werden. Die Wallbox ist durch den Charge Repay Service so eingestellt, dass jeder Ladevorgang standardmäßig als privater Ladevorgang registriert wird. Lediglich der Dienstwagenfahrende muss bei einem Ladevorgang in der Web-App des Services einstellen, dass er nun dienstlich lädt. Somit wird kein anderer Mieter eingeschränkt und es kann auch niemand anders auf Kosten des Arbeitgebenden laden, da nur der Dienstwagenfahrende den Zugang zur Web-App hat. Dies bietet eine praktische Lösung für die Abrechnung von Ladekosten in Mehrfamilienhäusern.
Fazit
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Installation von Wallboxen in Mehrfamilienhäusern erheblichen Nutzen bieten kann. Die Mietenden erhalten die Möglichkeit, ihre Elektrofahrzeuge bequem zu Hause zu laden , während klare rechtliche und praktische Regelungen eine reibungslose Umsetzung gewährleisten.