Wallbox steuerlich absetzen: So profitieren Unternehmen, Dienstwagenfahrende, Vermietende und PrivatpersonenBlog

Wallbox steuerlich absetzen: Erfahren Sie, wie Unternehmen, Dienstwagenfahrende, Vermietende und Privatpersonen in Deutschland von steuerlichen Vorteilen profitieren. Tipps zu Abschreibung, Förderung und rechtssicherer Abrechnung.

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BY Maike Eggengoor / ON Nov 03, 2025

Die Elektrifizierung von Fuhrparks ist ein wichtiger Schritt zu nachhaltiger Mobilität. Immer mehr Unternehmen ermöglichen das Laden von Dienstwagen an der eigenen Wallbox. Doch wie lassen sich die Kosten für Anschaffung und Installation steuerlich absetzen? Und was gilt, wenn die Wallbox im Besitz des Unternehmens bleibt? Dieser Beitrag gibt einen Überblick über Grundlagen, Unterschiede und praktische Hinweise.

Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung. Alle Informationen dienen der allgemeinen Orientierung. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an Ihre Steuerberatung oder eine Fachperson.

Grundlagen und Abschreibung

Wallboxen gelten steuerlich als eigenständige Wirtschaftsgüter. Unternehmen können die Anschaffungskosten über mehrere Jahre abschreiben. Die lineare Abschreibung erfolgt in der Regel über acht Jahre mit etwa 12,5 % pro Jahr. Auch die Kosten für Installation und Inbetriebnahme sind absetzbar, wenn die Rechnung auf das Unternehmen ausgestellt ist und die Zahlung bargeldlos erfolgt.

Förderung und Zuschüsse

Die bundesweite KfW-Förderung ist ausgelaufen. Viele Bundesländer und Stadtwerke bieten jedoch weiterhin Zuschüsse für die Installation einer Wallbox an. Diese können bis zu 40 % der Kosten abdecken. Es lohnt sich, regionale Programme zu prüfen.

Wallbox im Besitz des Unternehmens

Wenn das Unternehmen die Wallbox anschafft, bleibt sie in dessen Eigentum. Vorteile sind die Möglichkeit, die Kosten als Betriebsausgaben abzusetzen und Vorgaben zum Modell zu machen. Nachteile entstehen durch die Verantwortung für Installation, Wartung und Reparatur sowie die Haftung bei Schäden. Bei einem Wechsel der Dienstwagenfahrenden oder einem Umzug ist die Wallbox oft nicht einfach zu entfernen oder zu ersetzen. Dies führt zu zusätzlichem administrativem Aufwand, etwa bei der Vermietung der Hardware an Mitarbeitende.

Nach dem Schreiben vom Bundesfinanzministerium vom 29.09.2022 ist die zeitweise Überlassung der Ladeeinrichtung auch für private Zwecke steuerfrei möglich.

Alternativ kann die Anschaffung den Dienstwagenfahrenden überlassen werden. Diese Lösung bietet mehr Flexibilität, etwa bei einem Umzug oder Arbeitgeberwechsel. Entweder trägt der Dienstwagenfahrende den gesamten Betrag selbst oder erhält einen Zuschuss vom Arbeitgeber. Dieser Zuschuss oder die gesamte Übernahme der Kosten durch das Unternehmen muss jedoch mit dem pauschalen Steuersatz von 25% versteuert werden, wenn der Zuschuss zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gezahlt wird.

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Steuerliche Vorteile für Vermietende und Privatpersonen

Vermietende können Anschaffungs- und Installationskosten sowie Genehmigungskosten beim Netzbetreiber steuerlich absetzen. Wallboxen gelten als eigenständige Wirtschaftsgüter und können über sechs bis zehn Jahre abgeschrieben werden. Je kürzer die Abschreibungsdauer, desto schneller lassen sich Steuern sparen.

Auch Privatpersonen können profitieren. Die Kosten für die Installation sind über den Handwerkerbonus absetzbar. Dabei können 20 % von maximal 6 000 Euro zurückerstattet werden. Voraussetzung ist eine offizielle Rechnung mit ausgewiesenen Arbeitskosten, die per Banküberweisung bezahlt wurde.

Praktische Tipps

  • Rechnungen und Zahlungsnachweise sorgfältig aufbewahren

  • Abschreibungsdauer festlegen: Acht Jahre sind Standard, Sonderabschreibungen prüfen

  • Messsysteme installieren für korrekte Abrechnung bei Mischverwendung

  • Fördermöglichkeiten prüfen: Regionale Programme können die Investition reduzieren

  • Eigentum und Haftung schriftlich und transparent regeln

Charge Repay Service: Abrechnung von Ladevorgängen zuhause

Die Abrechnung von Ladevorgängen im Heimbereich ist oft komplex. Der Charge Repay Service ermöglicht eine eichrechtskonforme Abrechnung unabhängig vom Wallbox-Modell. Ladevorgänge werden automatisiert erfasst, abgerechnet und ausgezahlt – ohne hohen manuellen Aufwand. Weitere Informationen, eine Live-Demo oder eine Beratung können Sie hier buchen: Termin buchen .

Fazit

Die steuerliche Absetzung einer Wallbox bietet Unternehmen, Dienstwagenfahrenden, Vermietenden und Privatpersonen Vorteile. Entscheidend ist die Eigentumsverhältnis zu klären. Wer die Regeln kennt und alle Nachweise dokumentiert, spart Kosten und schafft eine rechtssichere Grundlage für Elektromobilität. Die Wahl des Eigentumsmodells sollte gut überlegt und individuell abgestimmt werden.

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Unternehmen und Vermietende können Anschaffung, Installation und Genehmigung steuerlich absetzen. Privatpersonen können über den Handwerkerbonus die Arbeitskosten der Installation geltend machen.
Die Nutzungsdauer liegt zwischen sechs und zehn Jahren. Meist werden acht Jahre angesetzt.
Die bundesweite KfW-Förderung ist ausgelaufen. Viele Bundesländer und Stadtwerke bieten weiterhin Zuschüsse an.
Bei unternehmenseigenem Besitz haftet das Unternehmen. Bei privatem Besitz liegt die Verantwortung bei der nutzenden Person.
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