Ein Dienstwagen mit Stecker ist praktisch – aber wie trennt man eigentlich private und geschäftliche Ladevorgänge an der heimischen Wallbox, die nur über den privaten Stromzähler läuft? Genau diese Frage stellen sich viele Unternehmen und Mitarbeitende, die Elektromobilität in den Alltag integrieren. Die Antwort liegt in einer Kombination aus Technik, Transparenz und smarter Abrechnung.
Warum die Trennung so wichtig ist
Wer seinen Firmenwagen zu Hause lädt, verursacht Stromkosten – und die will man natürlich korrekt abrechnen. Hierzu kann ein Energiezähler vor oder in der Wallbox nützlich sein. Doch ohne klare Trennung zwischen privater und dienstlicher Nutzung wird es schnell unübersichtlich. Für Unternehmen bedeutet das: steuerliche Risiken, fehlende Transparenz und hoher Verwaltungsaufwand. Für Mitarbeitende: Unsicherheit, ob sie ihre Kosten erstattet bekommen.
In Deutschland kommt noch ein weiterer wichtiger Aspekt hinzu: das Eichrecht . Es schreibt vor, dass Mess- und Abrechnungssysteme bei der Weitergabe von Strom – etwa vom Arbeitgeber an Mitarbeitende – eichrechtskonform sein müssen. Das bedeutet: Die erfassten Lademengen müssen manipulationssicher, nachvollziehbar und für Dritte überprüfbar sein. Nur so ist eine rechtssichere Rückerstattung möglich.
Wer also Ladevorgänge zu Hause abrechnen möchte – sei es als Arbeitgeber oder Arbeitnehmer –, muss sicherstellen, dass entweder eine eichrechtskonforme Wallbox, ein MID konformer Zähler (wenn ausschließlich der Dienstwagen geladen wird) oder ein entsprechendes Abrechnungssystem (z. B. mit zertifiziertem Zähler und manipulationssicherer Datenübertragung) im Einsatz ist.
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Drei Ladeorte – drei Anforderungen
Ladevorgänge finden typischerweise an drei Orten statt:
Am Unternehmensstandort : Hier ist die Abrechnung meist einfach, da die Infrastruktur in Unternehmenshand liegt.
Unterwegs: Öffentliche Ladesäulen lassen sich über Flottenkarten oder Apps erfassen.
Zuhause : Genau hier wird es komplex – denn private und geschäftliche Nutzung vermischen sich.
Rechtlicher Rahmen: Was sagt das Finanzamt?
Laut §3 Nr. 46 EStG ist das kostenlose oder verbilligte Laden von Dienstwagen und privaten Fahrzeugen der Mitarbeitenden beim Arbeitgeber steuerfrei. Für das Laden zu Hause gilt das jedoch nicht – hier dürfen lediglich die Auslagen zum laden der E-Dienstwagens steuerfrei zurückerstattet werden. Eine korrekte, belegbare Abrechnung ist hierbei entscheidend. Das Finanzamt erkennt dabei entweder pauschale Auslagenersätze oder eichrechtskonforme Einzelnachweise an.
Technisch zulässige Lösungen zur Trennung in Deutschland (eichrechtskonform)
Lösung | Beschreibung | Vorteile/ Nachteile |
---|---|---|
Eichrechtskonforme Wallbox | Die Wallbox selbst ist zertifiziert nach MessEG/MessEV und kann Ladevorgänge eichrechtskonform erfassen und dokumentieren. | Rechtssicher für private & dienstliche Nutzung Direkte Integration Höhere Anschaffungskosten Nicht jede Wallbox unterstützt Nutzertrennung |
MID-Zähler (nur für dienstliche Nutzung) | Ein MID-konformer Zähler misst den Stromverbrauch. Zulässig für die Abrechnung ausschließlich dienstlicher Ladevorgänge. | Günstiger als eichrechtskonforme Wallbox Keine Trennung möglich Private Nutzung muss ausgeschlossen werden |
Nachrüstlösung mit dem Charge Repay Service | Ergänzt eine bestehende (nicht eichrechtskonforme) Wallbox mit der Nachrüsthardware und befähigt diese zur eichrechtskonformen Abrechnung. | Nutzung vorhandener Infrastruktur Automatisierte, transparente Abrechnung Ideal für gemischte Nutzung (privat & geschäftlich) Einmalige Einrichtung erforderlich |
Fazit: Trennung schafft Vertrauen
Die Trennung von privaten und geschäftlichen Ladevorgängen ist kein „Nice-to-have“, sondern ein Muss – sowohl aus steuerlicher als auch aus rechtlicher Sicht. Besonders in Deutschland, wo das Eichrecht klare Vorgaben für die Abrechnung von Stromlieferungen macht, ist eine saubere Trennung entscheidend.