Die Installation einer Wallbox für Elektrofahrzeuge ist ein essenzieller Schritt, um die Ladeinfrastruktur zu Hause oder am Arbeitsplatz zu optimieren. Dabei sind zahlreiche Vorschriften und technische Anforderungen zu beachten, um eine sichere und effiziente Installation sicherzustellen. Im Folgenden erfahren Sie alles Wichtige zur normgerechten Installation einer Wallbox und den Voraussetzungen für die Hardware-Nachrüstung.
Disclaimer: Dieser Blogbeitrag dient nur der Informationsweitergabe und stellt keine Beratung oder Anleitung dar. Für eine fachgerechte Installation und Beratung wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Elektriker oder Fachbetrieb.
Stromversorgung und Anschlussvorschriften
Eine normkonforme Installation beginnt mit der korrekten Stromversorgung. Für die Wallbox wird eine separate Zuleitung aus einer Unterverteilung oder der Hauptverteilung benötigt. Die zu verwendenden Leitungsquerschnitte hängen dabei von der Leitungslänge sowie der Leistung der Wallbox ab. Im Heimbereich gibt es zwei Leistungsklassen: 11 kW und 22 kW. Weitere Informationen zur Auswahl der richtigen Wallbox finden Sie in unserem Blogbeitrag: „“.
Der Gleichzeitigkeitsfaktor des Stromkreises beim Ladevorgang eines Elektrofahrzeuges beträgt eins, was bedeutet, dass die Beanspruchung des Stromkreises bei 100 % liegt. Für eine 11 kW Wallbox sollten beispielsweise Leitungen mit einem Mindestquerschnitt von 2,5 mm² verwendet werden, empfohlen wird jedoch ein Querschnitt von 4 mm². Bei 22 kW Wallboxen beträgt der Mindestquerschnitt 4 mm², empfohlen sind jedoch 6 mm². Je nach Leitungslänge können größere Leitungsquerschnitte erforderlich sein. Weitere Informationen finden Sie .
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Absicherung der Ladestation
Die Absicherung der Ladestation ist ein weiterer wesentlicher Punkt. Die DIN VDE 0100-722 Teil 7-722 beschreibt die Vorschriften zur Stromversorgung von Elektrofahrzeugen. Für jeden Anschluss von Elektrofahrzeugen muss ein eigener Stromkreis bereitgestellt werden. Jeder Anschlusspunkt muss durch eine eigene Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD) abgesichert werden, die einen Bemessungsdifferenzstrom von höchstens 30 mA besitzt. Zusätzlich müssen Schutzmaßnahmen gegen Gleichfehlerströme vorhanden sein. In den meisten Fällen ist ein Gleichstromfehlerschutz bereits in der Wallbox integriert. Ist dies nicht der Fall, wird ein RCD Typ B in der Zuleitung zur Wallbox benötigt.
Neben dem Personenschutz durch einen RCD wird auch ein entsprechend dimensionierter Leitungsschutzschalter sowie bei Neuinstallationen ein Überspannungsschutz benötigt.
- Eigener Stromkreis: Für jeden Anschluss.
- Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD): Bemessungsdifferenzstrom nicht größer als 30 mA. RCD Typ B oder Typ A in Verbindung mit einer geeigneten Einrichtung zur Abschaltung der Versorgung im Fall von Gleichfehlerströmen > 6 mA.
- Leitungsschutzeinrichtung: Schutz gegen Überlast und Kurzschluss durch einen laienbedienbaren Leitungsschutzschalter.
- Überspannungsschutz: Insbesondere bei Neuinstallationen erforderlich.
Auswahl und Errichtung elektrischer Betriebsmittel
Bei der Auswahl und Errichtung elektrischer Betriebsmittel sind folgende Punkte in Abhängigkeit zum Installationsort zu beachten. Die Schutzart sollte mindestens IP44 für Außeninstallationen betragen, um Schutz gegen Spritzwasser und Fremdkörper zu gewährleisten. Für Installationen mit erhöhter Feuchtigkeit ist IP55 erforderlich. UV-beständige Kabelkanäle sind für Außeninstallationen zu verwenden, um die Kabel vor mechanischen Beschädigungen zu schützen. EV-Ladestationen müssen den Normen der Reihe DIN EN 61851 entsprechen.
- Schutzart: Mindestens IP44 für Außeninstallationen, IP55 bei erhöhter Feuchtigkeit.
- Kabelführung: UV-beständige Kabelkanäle. Entsprechende Leitungen zum Verlegen unter der Erde.
- Normkonformität: EV-Ladestationen müssen den Normen der Reihe DIN EN 61851 entsprechen.
- Leitungsdimensionierung: Für eine 11 kW Wallbox wird ein Kabelquerschnitt von mindestens 2,5 mm² empfohlen. Für eine 22 kW Wallbox sollte der Kabelquerschnitt mindestens 4 mm² betragen.

Anmeldung und Leistungsmanagement
Die Anmeldung und das Leistungsmanagement sind ebenfalls entscheidend. Ladestationen mit einer Leistung von ≥3,6 kVA und <12 kVA müssen beim Netzbetreiber angemeldet werden. Ab 12 kVA ist die Zustimmung des Netzbetreibers erforderlich. Ab dieser Leistung ist auch eine Steuerungsschnittstelle gemäß VDE-AR-N 4100 bereitzustellen. Ein Leistungsmanagementsystem kann Lastspitzen vermeiden und Netzausbaukosten reduzieren, was besonders bei Mehrfamilienhäusern oder leistungsbezogenen Tarifen sinnvoll ist.
- Anmeldepflicht: Ladestationen ≥3,6 kVA und <12 kVA müssen beim Netzbetreiber angemeldet werden.
- Zustimmung des Netzbetreibers: Ab 12 kVA erforderlich.
- Steuerungsschnittstelle: Ab 12 kVA gemäß VDE-AR-N 4100.
Voraussetzungen für den Charge Repay Service
Der Charge Repay Service von Phoenix Contact ermöglicht es Ihnen, die Kosten für das Laden von Dienstwagen zu Hause mit jeder Wallbox rechtskonform abzurechnen. Dies kann entweder direkt über eine eichrechtskonforme Wallbox geschehen. Diese wird über eine OCPP-Schnittstelle mit dem Service verbunden. Alternativ kann eine Nachrüsthardware bei einfachen, nicht eichrechtskonformen Wallboxen installiert werden. Um den Charge Repay Service nutzen zu können, ist es wichtig, dass die Wallbox normkonform installiert ist. Nur wenn alle gesetzlichen und technischen Vorschriften eingehalten wurden, können qualifizierten Elektriker die erforderliche Nachrüstungshardware installieren.
Fazit
Die normkonforme Installation einer Wallbox erfordert die Beachtung zahlreicher Vorschriften und technischer Anforderungen. Von der richtigen Stromversorgung über die Absicherung der Ladestation bis hin zur Auswahl und Errichtung elektrischer Betriebsmittel – jeder Schritt ist wichtig, um eine sichere und effiziente Ladeinfrastruktur zu gewährleisten. Durch die Einhaltung dieser Vorschriften und die Anmeldung beim Netzbetreiber stellen Sie sicher, dass Ihre Wallbox den gesetzlichen Anforderungen entspricht und optimal funktioniert.