Mit dem wachsenden Anteil an Elektrofahrzeugen in Unternehmen und Haushalten steigt der Bedarf an praktikablen Ladelösungen für mehrere Nutzende. Besonders in Mehrfamilienhäusern, Wohngemeinschaften oder Familien mit mehreren E-Autos stellt sich die Frage: Wie lässt sich eine Wallbox gemeinsam nutzen und gleichzeitig rechtssicher abrechnen? Diese Frage ist besonders relevant, wenn E-Dienstwagen beteiligt sind. Denn hier gelten klare gesetzliche Vorgaben.
Wer darf laden? Zugangskontrolle schafft Klarheit
Bevor es um die Abrechnung geht, muss geregelt sein, wer die Wallbox nutzen darf. Eine einfache Lösung ist die Authentifizierung über RFID -Karten. Damit lässt sich nachvollziehen, wer wann geladen hat. Das schafft Transparenz und ist die Grundlage für eine faire Abrechnung .
Ein Dienstwagen, eine Person – einfache Abrechnung mit MID-Zähler
Wenn nur eine Person die Wallbox nutzt, etwa zum Laden eines E-Dienstwagens, ist die Abrechnung unkompliziert. Ein MID-konformer Stromzähler reicht aus, um die geladene Energie gegenüber dem Arbeitgeber nachzuweisen. Diese Vorgehensweise ist offiziell anerkannt und eignet sich besonders für Einzelpersonen mit Dienstwagen. Diese Rechtssicherheit verfällt, wenn ein zweites E-Auto an derselben Wallbox geladen wird. Mehr dazu finden Sie in unserem Beitrag zum Thema rechtssichere Abrechnung .
Mehrere Nutzende, mehrere Fahrzeuge – neue Anforderungen
Nutzen mehrere Personen dieselbe Wallbox, wird die Abrechnung komplexer. Besonders bei mehreren E-Dienstwagen ist eine getrennte und rechtskonforme Abrechnung erforderlich. Es muss klar sein, wer gegenüber wem abrechnet – zum Beispiel eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer gegenüber dem eigenen Unternehmen oder mehrere Personen innerhalb einer Eigentümergemeinschaft.
Für diese Fälle gibt es zwei technische Lösungen:
Eichrechtskonforme Wallboxen: Sie ermöglichen eine präzise und rechtssichere Einzelabrechnung jedes Ladevorgangs. Diese Lösung eignet sich, wenn mehrere Nutzende unabhängig voneinander abrechnen müssen.
Nicht eichrechtskonforme Wallboxen mit Nachrüstung: Mit der Nachrüsthardware des Charge Repay Services wird auch eine nicht eichrechtskonforme Wallbox zur rechtsicheren Abrechnung befähigt. Weitere Fahrzeuge können neben dem Dienstwagen geladen werden, ohne dass für jeden Ladevorgang eine separate Abrechnung notwendig ist.
Zwei Dienstwagen, zwei Unternehmen – eine Wallbox, zwei Systeme
Besonders anspruchsvoll ist die Situation, wenn zwei Dienstwagen von unterschiedlichen Unternehmen über dieselbe Wallbox geladen werden. In der Regel kann eine Wallbox nur mit einem Abrechnungssystem verbunden werden. Das führt zu Einschränkungen, wenn beide Fahrzeuge rechtssicher abgerechnet werden müssen und die Unternehmen verschiedene Abrechnungssysteme einsetzen.
Die Lösung: Die Zuleitung zur Wallbox wird mit der Hardware des Charge Repay Service ergänzt. So kann ein Unternehmen über die eichrechtskonforme Wallbox abrechnen, während das andere den Charge Repay Service nutzt. Beide Systeme arbeiten unabhängig voneinander. Die Nutzenden laden dennoch über dieselbe Wallbox. Diese Kombination ermöglicht eine flexible und rechtssichere Nutzung der Ladeinfrastruktur.
Fazit: Dienstwagen rechtssicher abrechnen – auch bei mehreren Nutzenden
Die Abrechnung mehrerer Personen an einer Wallbox ist technisch und rechtlich möglich. Besonders bei E-Dienstwagen ist eine rechtskonforme Lösung notwendig, um steuerliche und arbeitsrechtliche Vorgaben zu erfüllen. Ob RFID-Zugang, MID-Zähler oder Nachrüstung mit dem Charge Repay Service – für jede Ausgangslage gibt es eine passende Lösung.