Strompreispauschale 2027: 32 Cent/kWh für E-DienstwagenBlog

Strompreispauschale 2027: Für zuhause geladene E-Dienstwagen gelten 32 Cent/kWh. Alle Infos zur steuerfreien Erstattung und den Auswirkungen für Fuhrparks.

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BY Maike Eggengoor / ON Oct 26, 2026

Die Strompreispauschale 2027 beträgt 32 Cent pro Kilowattstunde (kWh). Das bedeutet: Unternehmen können für das Laden von E-Dienstwagen zuhause unter den geltenden Voraussetzungen 0,32 Euro pro nachgewiesener Kilowattstunde steuerfrei erstatten. Gegenüber 2026 sinkt die Pauschale damit um 2 Cent/kWh.

Doch was bedeutet das für Dienstwagenfahrende und Fuhrparkmanager? Und wie lässt sich die neue Strompreispauschale in der Ladestromabrechnung berücksichtigen?

Wie hoch ist die Strompreispauschale 2027?

Grundlage der Strompreispauschale ist der durchschnittliche Haushaltsstrompreis des ersten Halbjahres 2026, den das Statistische Bundesamt (Destatis) veröffentlicht hat.

20262027
Statistischer Strompreis34,36 ct/kWh32,14 ct/kWh
Anwendbare Pauschale34 ct/kWh32 ct/kWh

Warum werden aus 32,14 Cent genau 32 Cent?

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) schreibt vor, dass der veröffentlichte Durchschnittspreis auf volle Cent abzurunden ist. Für 2027 ergibt sich deshalb ein einheitlicher Wert von 0,32 €/kWh.

Die Datengrundlage bildet die Destatis-Tabelle 61243-0001, Verbrauchsklasse 5.000 bis unter 15.000 kWh, einschließlich Steuern, Abgaben und Umlagen.

Wie viel Geld erhalten Dienstwagenfahrende 2027?

Die Erstattung richtet sich nach der nachgewiesenen Strommenge, die zuhause für den E-Dienstwagen geladen wurde.

Berechnung: Geladene kWh × 0,32 € = mögliche Erstattung

Geladene StrommengeErstattung 2027
100 kWh32 €
250 kWh80 €
3.000 kWh960 €

Ein Beispiel: Wer im Jahr 3.000 kWh für seinen E-Dienstwagen zuhause lädt, kann bei Anwendung der Strompreispauschale 2027 insgesamt 960 Euro steuerfrei erstattet bekommen. Im Jahr 2026 waren es bei gleicher Strommenge noch 1.020 Euro.

Die tatsächliche Auszahlung hängt von der betrieblichen Erstattungsregelung ab. Die Strompreispauschale stellt keinen automatischen Auszahlungsanspruch dar.

Was müssen Unternehmen bei der Strompreispauschale 2027 beachten?

Auch 2027 gilt: Die Strompreispauschale ersetzt lediglich den Nachweis des individuellen Strompreises, nicht aber die Erfassung der geladenen Strommenge.

Für die steuerfreie Erstattung müssen die zuhause geladenen Kilowattstunden mittels eines geeigneten gesonderten Stromzählers nachgewiesen werden. Alternativ zur Strompreispauschale können Unternehmen die individuellen Stromkosten ihrer Mitarbeitenden berücksichtigen.

Die gewählte Methode muss für das gesamte Kalenderjahr einheitlich angewendet werden. Das Wahlrecht bezieht sich dabei auf die jeweilige beschäftigte Person.

Was bedeutet die neue Strompreispauschale für Fuhrparkmanager?

Für Fuhrparkmanager ist die Strompreispauschale 2027 nicht nur eine neue Berechnungsgrundlage. Sie beeinflusst auch die Planung der Ladestromerstattung und die jährlichen Abrechnungsprozesse.

Bei einer Flotte von beispielsweise 100 E-Dienstwagen mit jeweils 3.000 kWh Heimladestrom pro Jahr ergibt sich bei Anwendung der Pauschale ein rechnerischer Erstattungsbetrag von 96.000 Euro für 2027. Das sind 6.000 Euro weniger als 2026 bei identischer Lademenge.

Unternehmen sollten daher frühzeitig prüfen, welche Strompreisregelung sie für das kommende Kalenderjahr anwenden möchten und wie sich diese effizient umsetzen lässt.

Strompreisrichtlinie für 2027 im Charge Repay Service festlegen

Mit einer neuen Funktion im Charge Repay Service von Phoenix Contact können Fuhrparkmanager die Strompreisrichtlinie für das kommende Kalenderjahr zentral festlegen.

Dafür stehen drei Optionen zur Verfügung: die einheitliche Strompreispauschale, die Abrechnung nach individuellen Strompreisen oder eine selektive Auswahl durch die Dienstwagenfahrenden. Optional können Mitarbeitende per E-Mail über die neue Richtlinie informiert werden.

So lassen sich unterschiedliche Anforderungen im Fuhrpark digital abbilden und die Ladestromerstattung transparent organisieren.

Mehr über die neue Funktion erfahren Sie in unserem Beitrag „Neue Funktion im Charge Repay Service: Strompreisrichtlinie für das kommende Jahr festlegen “.

Fazit: Strompreispauschale 2027 frühzeitig berücksichtigen

Mit 32 Cent pro Kilowattstunde steht die Strompreispauschale für 2027 fest. Für Unternehmen und Fuhrparkmanager ist jetzt der richtige Zeitpunkt, die Strompreisrichtlinie für das kommende Jahr festzulegen und die Ladestromabrechnung entsprechend vorzubereiten.

Ob einheitliche Strompreispauschale oder individuelle Stromkosten: Entscheidend ist eine transparente und effiziente Erstattung der zuhause geladenen Strommengen.

Sie möchten die Ladestromerstattung für Ihre E-Dienstwagen vereinfachen? Erfahren Sie, wie der Charge Repay Service Ihr Fuhrparkmanagement unterstützt, und lassen Sie sich zu den Möglichkeiten für Ihr Unternehmen beraten. Jetzt unverbindliche Beratung vereinbaren

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Nein. Die 32 Cent sind ein zulässiger steuerlicher Pauschalwert. Ob und in welcher Höhe Ladekosten tatsächlich erstattet werden, hängt von den betrieblichen Vereinbarungen ab. Alternativ können die individuellen Stromkosten berücksichtigt werden.
Ja. Die Strompreispauschale kann auch beim Laden mit Strom aus einer privaten Photovoltaikanlage verwendet werden. Voraussetzung ist weiterhin der Nachweis der geladenen Strommenge.
Die Methode ist für das Kalenderjahr einheitlich anzuwenden. Ein unterjähriger Wechsel zwischen Strompreispauschale und individuellen Stromkosten ist nicht vorgesehen.
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