Die Elektromobilität gewinnt immer mehr an Bedeutung, und mit ihr auch die Notwendigkeit, geeignete Ladeinfrastruktur zu schaffen. Für Dienstwagenfahrende bieten sich zahlreiche Vorteile, insbesondere durch die Nutzung von Wallboxen und Photovoltaikanlagen. In diesem Beitrag werfen wir einen Blick auf die aktuellen Fördermöglichkeiten und wie sie genutzt werden können.
Wichtiger Hinweis vorab: Auch wenn einige Förderprogramme bereits ausgeschöpft sind, lohnt es sich, regelmäßig nach neuen Fördermöglichkeiten Ausschau zu halten. Es ist sehr wahrscheinlich, dass in Zukunft weitere Förderungen verfügbar sein werden.
KfW-Förderung 442 - Solarstrom für Elektroautos (ausgeschöpft)
Die KfW-Förderung 442, die am 26. September 2023 eingeführt wurde, bot Privatpersonen die Möglichkeit, einen Zuschuss von bis zu 10.200 Euro zu erhalten. Diese Förderung war speziell darauf ausgerichtet, die Installation von Wallboxen , Photovoltaikanlagen und stationären Solarspeichern zu unterstützen. Ziel war es, Elektroautos zu Hause mit selbst erzeugtem Solarstrom aufzuladen und so einen Beitrag zur Elektromobilität und Netzstabilität zu leisten.
Um förderberechtigt zu sein, mussten Anstragstellende ein Kombipaket aus einem vorhandenen oder bestellten Elektroauto, einer neuen Wallbox, einem neuen Stromspeicher und einer neuen Solaranlage auf dem Dach nachweisen. Die Höhe des Zuschusses hing von den Leistungen bzw. Kapazitäten der einzelnen Komponenten ab.
KfW-Förderung 440 - Private Wallbox (ausgeschöpft)
Auch die KfW-Förderung 440 für private Wallboxen, die zu einem Wohngebäude gehören und ausschließlich privat genutzt werden, ist inzwischen ausgelaufen. Diese Förderung ermöglichte es vielen Haushalten, die Kosten für die Installation einer Wallbox zu reduzieren und so den Umstieg auf Elektromobilität zu erleichtern.
Wallbox-Guide: Der Leitfaden für Ihre Ladelösung zu Hause!
Unser Leitfaden gibt Ihnen wichtige Einblicke, auf welche Details Sie vor dem Kauf einer Wallbox achten sollten. Informieren Sie sich über die entscheidenden Kriterien, um die richtige Wahl für Ihr Zuhause und Ihren Dienstwagen zu treffen.
LEITFADEN ANFORDERNRegionale Förderprogramme in Nordrhein-Westfalen
In Nordrhein-Westfalen gibt es weiterhin Fördermöglichkeiten für den Kauf, Einbau und Anschluss von Ladeinfrastruktur. Hier sind einige Details:
- Mehrfamilienhäuser: Das Land übernimmt bis zu 40 Prozent der Kosten und maximal 1.000 Euro pro Ladepunkt.
- Grundinstallation auf Parkplätzen: Bei Parkplätzen mit mindestens 20 Stellplätzen werden 20 Prozent der Kosten bis maximal 50.000 Euro übernommen.
- Netzanschlüsse: 20 Prozent der Kosten bis höchstens 10.000 Euro werden erstattet.
Antragsberechtigt sind private Personen, Vermietende, Mietende, Wohnungseigentümergemeinschaften, Freiberufliche und Unternehmen. Eine wichtige Voraussetzung ist, dass der Strom aus erneuerbaren Energien stammt, also z. B. Ökostrom.
Förderung durch Stadtwerke und andere Programme
Darüber hinaus bieten manche Stadtwerke spezielle Förderprogramme für den Aufbau von Ladeinfrastruktur an.
Der Grund dafür ist klar: Personen, die Elektrofahrzeuge besitzen, werden voraussichtlich mehr Strom verbrauchen und somit langfristig zu einer wichtigen Kundengruppe. Diese Zuschüsse dienen im Wesentlichen dazu, diese Kundengruppe zu binden. Das bedeutet jedoch auch, dass sich niemand von einem kleinen monetären Zuschuss dazu verleiten lassen sollte, einen überteuerten Stromvertrag abzuschließen – ein Tarifvergleich ist für alle, die auf Elektromobilität umsteigen, unerlässlich.
- Ahaus : 40 kWh für die Anmeldung einer Ladeeinrichtung (Lokalwerke Ahaus).
- Castrop-Rauxel : 100 Euro für die Anschaffung einer privaten Ladestation, Voraussetzung ist der Bezug von Ökostrom (Stadtwerke Castrop-Rauxel).
- Dachau : 125 Euro für den Kauf einer Wallbox über die Stadtwerke Dachau, Gutschrift von 25 Euro über 5 Jahre auf die Stromrechnung.
- Düsseldorf : 60 % der Kosten, maximal 2.000 € bei Bestandsbauten und 50 % der Kosten, maximal 1.000 € bei Neubauten.
- Frankfurt/Oder : Bis zu 500 Euro beim Kauf eines FF-Home-Chargers, Voraussetzung ist ein Strom-, Erdgas- oder Wärmeliefervertrag (Stadtwerke Frankfurt/Oder).
- Fürth : 200 Euro für Kauf, Installation und Inbetriebnahme einer privaten Ladestation (InfraFürth).
- Grünwald : 50 % der förderfähigen Kosten, Förderung gedeckelt bei 1.500 € je Ladepunkt (Gemeinde Grünwald).
- Heidelberg : 50 % der Anschaffungskosten, maximal 1.000 Euro, für die Errichtung einer privaten Ladestation (Stadt Heidelberg).
- Höxter : 100 Euro für die Anschaffung einer Wallbox, gültig nur im Versorgungsgebiet der Gas- und Wasserversorgung Höxter GmbH.
- Konstanz : Bis zu 150 Euro bei Anschaffung und Installation einer privaten Ladeinfrastruktur, versorgt im Tarif SeeEnergie ÖkostromPlus (Stadtwerke Konstanz).
- Limburg : Bis zu 25% der Nettokosten, maximal 500 Euro für den Kauf und die Installation privater Ladeinfrastruktur (Stadt Limburg).
- Mainz : 400 Euro für eine E-Wandladestation, die Stromversorgung muss mit Ökostrom durch die Mainzer Stadtwerke erfolgen.
- München : Bis zu 40% der Anschaffungs-Nettokosten der Ladestation, der maximale Förderbetrag ist abhängig von der Art der Ladestation (Stadt München).
- Kreis Segeberg : Bis zu 50% der förderfähigen Kosten für private Ladeinfrastruktur, maximal bis zu 1.000 Euro für private Wallboxen.
Die Förderungen sind jedoch meistens an bestimmte Bedingungen geknüpft. Beispiele für solche Voraussetzungen sind der Bezug von zertifiziertem Ökostrom oder Solarstrom, was bei vielen Förderungen eine Grundvoraussetzung ist. Zudem sind einige Förderungen nur für Bewohnende bestimmter Versorgungsgebiete oder Städte verfügbar. Oftmals muss die Installation der Ladestation durch einen zertifizierten Fachbetrieb erfolgen, um die Förderung zu erhalten. In einigen Fällen muss auch nachgewiesen werden, dass die Ladestation tatsächlich genutzt wird, beispielsweise durch die Vorlage von Stromrechnungen.
Es ist empfehlenswert, sich auf der jeweiligen Seite der Stadt oder Kommune zu informieren, da diese Liste keine Garantie auf Vollständigkeit bietet. Wichtig ist zu beachten, dass hier nur private Förderungen berücksichtigt sind. Auch für gewerbliche Zwecke gibt es von vielen Städten und Kommunen Förderungen.
Wie der Charge Repay Service Ihnen helfen kann
Während Förderprogramme die Kosten für Wallboxen und Photovoltaikanlagen senken, bleibt die Abrechnung des geladenen Stroms, besonders bei Dienstwagen, eine Herausforderung. Hier kommt der Charge Repay Service ins Spiel.
Unser Service ermöglicht es, den Dienstwagen an der heimischen Wallbox eichrechtskonform zu laden und abzurechnen. Die Vorteile:
- Eichrechtskonforme Abrechnung: Erfüllt alle gesetzlichen Anforderungen.
- Kompatibilität und Integration: Unterstützt alle Wallbox-Modelle und ist nahtlos mit Photovoltaikanlagen kompatibel.
- Transparente Kostenaufstellung: Detaillierte Abrechnung der geladenen Strommengen und Kosten. Mit dem Charge Repay Service können Sie Ihren Dienstwagen bequem zu Hause laden und eine präzise, rechtssichere Abrechnung gewährleisten.
Einfach erklärtWie funktioniert der Service?
Fazit
Die Förderung von Wallboxen und Photovoltaikanlagen spielt eine entscheidende Rolle bei der Förderung der Elektromobilität. Auch wenn einige der großen Förderprogramme bereits ausgeschöpft sind, gibt es weiterhin zahlreiche Möglichkeiten, finanzielle Unterstützung zu erhalten. Sie sollten sich regelmäßig über aktuelle Fördermöglichkeiten informieren und diese nutzen, um die Vorteile der Elektromobilität voll auszuschöpfen.