Firmenwagen zuhause laden: Pauschale oder genaue Abrechnung?Blog

Dienstwagen zuhause laden: Pauschale, manuell oder automatisiert? Der Beitrag bietet eine Entscheidungshilfe für Unternehmen.

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BY Maike Eggengoor / ON Sep 08, 2025

Wer seinen Dienstwagen zu Hause lädt und die Kosten vom Unternehmen erstattet bekommen möchte, muss den Stromverbrauch korrekt abrechnen. Bis Ende 2025 war die gesetzlich erlaubte Pauschale eine einfache Lösung – sie deckte die tatsächlichen Kosten jedoch selten ab. Ab 2026 entfällt diese Option. Unternehmen und Mitarbeitende müssen sich nun für eine der beiden zulässigen Methoden entscheiden: exakte Abrechnung oder Strompreispauschale. Beide erfordern eine zuverlässige Dokumentation und passende technische Ausstattung.

Update 2026: Pauschalen entfallen

Bis Ende 2025 konnten Unternehmen zwischen einer Pauschale und einer exakten Abrechnung wählen. Ab 2026 entfallen die Pauschalen vollständig.

Stattdessen gibt es zwei zulässige Methoden: Ladestrom-Abrechnung ab 2026

  • Tatsächliche Kosten: Nachweis über Stromtarif und geladene kWh

  • Strompreispauschale: basierend auf Destatis-Daten, z. B. ca. 34 Cent/kWh für 2026 und geladene kWh

Die Nachweispflicht bleibt: Geladene Strommenge muss über einen separaten Zähler oder den fahrzeuginternen Zähler dokumentiert werden.

Alles weitere zu den Änderungen ab 2026 finden Sie in diesem Blogbeitrag: Ladestrom-Abrechnung ab 2026 .

Die drei Abrechnungsmethoden im Überblick

Pauschale Abrechnung

Das Unternehmen zahlt einen festen monatlichen Betrag. Der tatsächliche Stromverbrauch spielt dabei keine Rolle. Die Höhe richtet sich nach Fahrzeugtyp und Ladeoption am Arbeitsplatz.

FahrzeugtypLademöglichkeit am ArbeitsplatzMonatliche Pauschale
ElektroautoNein70 €
ElektroautoJa30 €
Plug-in-HybridNein35 €
Plug-in-HybridJa15 €

Vorteile

Nachteile

  • Keine Transparenz

  • Tatsächliche Stromkosten oft höher

  • Keine Kontrolle über das Ladeverhalten

Manuelle Abrechnung nach Verbrauch

Der Stromverbrauch wird über einen separaten Zähler mit MID -Zertifizierung erfasst. Mitarbeitende lesen regelmäßig den Zählerstand ab und übermitteln die Daten zur Erstattung.

Voraussetzungen:

  • Zähler erfasst ausschließlich den Dienstwagen

  • Zählerstand ist jederzeit sichtbar und ablesbar

  • Keine weiteren Verbraucher am Zähler

Nachteile:

  • Fehleranfällig

  • Hoher Aufwand

  • Nicht rechtssicher bei gemeinschaftlicher Nutzung der Ladeeinrichtung

Automatisierte Abrechnung

Ladevorgänge werden digital erfasst und direkt an das Unternehmen übermittelt, zum Beispiel über den Charge Repay Service.

Vorteile:

  • Komfortabel und revisionssicher

  • Rechtssicher auch bei mehreren Nutzenden

  • Keine manuelle Dokumentation notwendig

  • Trennung von privaten und dienstlichen Ladevorgängen über eine Web-Anwendung

Technische Voraussetzungen für die exakte Abrechnung

Für eine rechtssichere Abrechnung müssen bestimmte technische Anforderungen erfüllt sein. Eine eichrechtskonforme Ladeeinrichtung oder eine entsprechende Nachrüstung ist erforderlich.

  • Konform mit MessEG und MessEV

  • Kryptografisch gesicherte Messdaten

  • Schnittstellen zu Abrechnungssystemen

  • Geeignet für die Abrechnung gegenüber Dritten

Alternativ: Der Charge Repay Service ermöglicht die Nachrüstung bestehender Ladeeinrichtungen. Die Lösung ist unabhängig vom Hersteller und Modell der Wallbox.

Entscheidungshilfe für Unternehmen

MethodeAufwandRechtssicherheitKostenEmpfehlung für
Pauschale AbrechnungGeringMittelNiedrigKleine Flotten, einfache Fälle
Manuelle AbrechnungHochEingeschränktNiedrigEinzelpersonen mit separatem Zähler
Automatisierte AbrechnungMittelHochMittelKMU, mehrere Nutzende, Nachhaltigkeit

Fazit: Rechtssicher abrechnen mit geringem Aufwand

Die passende Abrechnungsmethode hängt von verschiedenen Faktoren ab. Dazu zählen die Größe des Fuhrparks, die technische Ausstattung, steuerliche Vorgaben und das Nutzungsverhalten. Wer Aufwand reduzieren und gleichzeitig rechtssicher abrechnen möchte, findet mit dem Charge Repay Service eine flexible Lösung. Die Nachrüstung ist auch bei bestehenden Ladeeinrichtungen möglich.

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Die Pauschale deckt nur einen geschätzten Durchschnittswert ab. Bei häufiger Nutzung oder längeren Fahrstrecken liegen die tatsächlichen Stromkosten oft deutlich darüber. Hinweis: Diese Möglichkeit bestand nur bis zum 31.12.2025 und entfällt ab 2026.
Nur eingeschränkt. Sie ist fehleranfällig und nicht rechtssicher bei gemeinschaftlicher Nutzung der Ladeeinrichtung. Ein separater Zähler ist Voraussetzung.
Ja, es gibt Möglichkeiten, bestehende Wallboxen nachzurüsten, um sie eichrechtskonform zu machen. Eine Option ist der Charge Repay Service, der eine rechtssichere Abrechnung ermöglicht, auch wenn mehrere Fahrzeuge geladen werden.
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