Eichrechtskonforme Nachrüstung von Wallboxen: Ein Überblick Blog

Erfahren Sie, wie Sie Ihre Wallbox eichrechtskonform nachrüsten können. Entdecken Sie die Vorteile des patentierten Verfahrens von Phoenix Contact für eine präzise und transparente Abrechnung von Ladevorgängen.

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BY Maike Eggengoor / ON Apr 22, 2025

In der Elektromobilität spielt zur Abrechnung von Ladevorgängen die Messung der abgegebenen Energie eine wichtige Rolle. Dafür gibt es eine spezielle Messgeräte-Kategorie “6.8 - Messgeräte im Anwendungsbereich E-Mobilität ” in Deutschland. Diese Kategorie betrachtet die Wallbox als Messgerät. Eine Nachrüstung zu einem eichrechtskonformen Gerät der Kategorie 6.8 ist ohne weiteres nicht möglich, da hierzu jedes Mal eine kostspiele Zertifizierung jeder einzelnen Installation notwendig wäre. Erfahren Sie, wie die Nachrüstung einer eichrechtskonformen Messeinheit in bestimmten Anwendungsfällen dennoch möglich ist.

Nachrüstung im Heimbereich

Im Heimbereich kann eine Lösung gefunden werden, indem ein handelsüblicher Wirkenergiezähler der Kategorie 6.1 verwendet wird. So lässt sich die Rückerstattung der Ladeenergie ermöglichen, wobei die eichrechtlichen Anforderungen eingehalten werden. Der Regelermittlungsausschuss (REA), der sich unter anderem aus Vertretern der Eichämter zusammensetzt, hat hierzu Ausnahmen definiert.

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Hier sind die Bedingungen:

  • Die Ladeenergie wird mit einem Zähler gemessen, der ausschließlich die an das Elektrofahrzeug übertragene elektrische Energie erfasst, d.h. keine weiteren Verbraucher zugeschaltet sind.
  • Die elektrische Energie wird über diesen Zähler nur von einem Vertragspartner bezogen.
  • Das Messgerät erfüllt die allgemeinen eichrechtlichen Anforderungen an Elektrizitätszähler, ist konformitätsbewertet oder gültig geeicht und wird richtig verwendet. (Eine ordnungsgemäße Verwendung umfasst auch den korrekten Einbau des Zählers. Der Zähler muss so installiert sein, dass der Zählerstand für Laien am Display ablesbar ist. MID-Zähler, die in einer Wallbox verbaut sind, erfüllen diese Anforderung in der Regel nicht.)

Weitere Informationen finden Sie hier .

Mit diesem Vorgehen hat der Nutzende die Einschränkung, dass lediglich der Dienstwagen an der heimischen Wallbox geladen werden kann. Sobald ein privater Ladevorgang stattfindet, ist die Eichrechtskonformität für die Abrechnung nicht mehr gegeben.

Patentiertes Verfahren für E-Dienstwagen: Nachrüstung mit Phoenix Contact

Phoenix Contact hat ein zweifach patentiertes Verfahren entwickelt. Damit kann eine Wallbox mit einem konformen Zähler erweitert werden. Dieser erfasst die Energie, die zur Ladung des Dienstwagens benötigt wird. Gleichzeitig können weitere nicht abrechnungsrelevante Fahrzeuge geladen werden. Der Dienstwagenfahrende kann in der Web-App des Charge Repay Services zwischen privatem und geschäftlichem Ladevorgang unterscheiden.

Frau nutzt den Charge Repay Service von Phoenix Contact auf dem Smartphone in einem parkendem Auto.

Vorgehen bei der Nachrüstung mit Phoenix Contact

Ein MID-Zähler vom Typ EEM-EM357 (zukünftig EEM-XM357) wird in die Zuleitung der Wallbox eingebaut. Es ist wichtig, dass die Wallbox normkonform installiert wurde und nur über einen Ladepunkt verfügt. Der Zähler wird mit dem Charge Repay Gateway verbunden. Das Gateway kann sich per WLAN, LAN oder Mobilfunk mit dem Charge Repay Service verbinden.

Den Ablauf des Services für Dienstwagenfahrende können Sie in unserem Driver Portal im Detail nachlesen. Nach der initialen Anmeldung im Service haben die Nutzenden die Möglichkeit, in der Web-App zwischen privaten und geschäftlichen Ladevorgängen zu unterscheiden sowie alle Ladevorgänge einzusehen.

Nachrüstung von Phoenix Contact vs. Nachrüstung mit einfachem MID-Zähler

Beim Nachrüsten mit einem einfachen MID-Zähler darf nur der Dienstwagen an der Wallbox geladen werden. Nur so können die Ladevorgänge eichrechtskonform abgerechnet werden. Mit dem patentierten Verfahren von Phoenix Contact ist es möglich, sowohl private als auch dienstliche Ladevorgänge zu unterscheiden. Die Abrechnung erfolgt weiterhin eichrechtskonform.

Fazit

Die Nachrüstung einer Wallbox mit einem einfachen MID-Zähler hat ihre Grenzen, da nur dienstliche Ladevorgänge eichrechtskonform abgerechnet werden können. Dagegen bietet das patentierte Verfahren von Phoenix Contact eine innovative Lösung, die sowohl private als auch dienstliche Ladevorgänge unterscheidet und zuverlässig erfasst. Diese Methode gewährleistet eine transparente und präzise Abrechnung und ist somit die optimale Wahl für die Nutzung an der heimischen Wallbox.

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Die Messung der abgegebenen Energie ist entscheidend für die Abrechnung von Ladevorgängen. Ohne eine genaue Messung kann die verbrauchte Energie nicht korrekt berechnet und in Rechnung gestellt werden.
Mit diesem Vorgehen hat der Nutzende die Einschränkung, dass lediglich der Dienstwagen an der heimischen Wallbox geladen werden kann. Sobald ein privater Ladevorgang stattfindet, ist die Eichrechtskonformität für die Abrechnung nicht mehr gegeben.
Phoenix Contact hat ein zweifach patentiertes Verfahren entwickelt, das es ermöglicht, eine Wallbox im Heimbereich mit einem konformen Zähler zu erweitern. Dieser Zähler erfasst die Energie für das Laden des Dienstwagens und ermöglicht gleichzeitig das Laden anderer Fahrzeuge. Der Dienstwagenfahrende kann in der Web-App zwischen privaten und geschäftlichen Ladevorgängen unterscheiden.
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