Ab dem Jahr 2026 gelten neue steuerliche Regelungen für das Laden von Dienstwagen am privaten Wohnort. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat ein Schreiben veröffentlicht, das die bisherige Pauschale abschafft. Künftig sind entweder eine kWh-genaue Abrechnung oder eine Strompreispauschale zulässig. Klingt nach Vereinfachung – aber was bedeutet das für die technische Seite? Die Antwort: Das Eichrecht bleibt unverändert und sorgt weiterhin für Herausforderungen.
Was ändert sich ab 2026?
Die bisherige monatliche Pauschale von 30 € oder 70 € entfällt. Stattdessen gelten folgende Optionen:
Die geladene Strommenge muss über einen separaten Zähler nachgewiesen werden – stationär oder mobil, z. B. über die Wallbox oder das Fahrzeug.
Alternativ kann eine Strompreispauschale verwendet werden. Diese orientiert sich am durchschnittlichen Haushaltsstrompreis (für 2026: ca. 34 ct/kWh).
Ziel des BMF ist eine transparente und nachvollziehbare Abrechnung auf Basis der tatsächlich geladenen Strommenge. Hier finden Sie das offizielle Schreiben. Wir haben das Thema auch bereits in einem Blogbeitrag aufgearbeitet: Ab 2026 neue Regeln für die Dienstwagen-Abrechnung.
Was bleibt unklar?
Das Schreiben enthält keine Aussagen zur Eichpflicht. Das BMF fordert ein separater Zähler, jedoch ohne nähere Spezifikation der Anforderungen. Für eine rechtssichere Abrechnung gegenüber dem Arbeitgeber gelten weiterhin die Anforderungen des Mess- und Eichrechts (MessEG).
Rückmeldung vom Landesbetrieb Mess- und Eichwesen NRW
Wir haben beim Landesbetrieb Mess- und Eichwesen NRW nachgefragt. Die Auskunft ist eindeutig:
Das AGME-Schreiben aus dem Jahr 2022 bleibt gültig.
Die Anforderungen des MessEG gelten unverändert.
Technische Anforderungen im Detail:
Bei einer festen Zuordnung (1:1, ein Fahrzeug pro Wallbox) ist mindestens ein MID-konformer Zähler erforderlich.
Bei mehreren Fahrzeugen die an einer Wallbox geladen werden oder komplexen Ladeszenarien sind eichrechtskonforme Lösungen notwendig.
Fahrzeuginternes Messen ist derzeit nicht praktikabel. Nach aktuellem Stand erfüllen keine bekannten Fahrzeuge die Anforderungen des MessEG.
Alles Wichtige zum Thema Eichrecht haben wir in einem separaten Beitrag für Sie zusammengefasst: Eichrechtskonformes Laden im Heimbereich .
MID-Zähler nachrüsten, eichrechtskonforme Wallbox oder Charge Repay Service?
Erfahren Sie, welche Möglichkeiten Sie für die rechtssichere Abrechnung von Dienstwagenladungen zu Hause haben: Wann reicht die Nachrüstung mit einem MID-Zähler aus, wann ist eine eichrechtskonforme Wallbox erforderlich – und wie schließt der Charge Repay Service die Lücke, ohne dass Sie Ihre Wallbox austauschen müssen?
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Herausforderungen für Unternehmen
Die steuerliche Regelung ist klar. Die technische Umsetzung bleibt anspruchsvoll. Ohne eichrechtskonforme Lösung drohen:
Ablehnung der Kostenerstattung durch den Arbeitgeber
Risiken bei internen und externen Prüfungen
Unklare Rechtslage bei nicht konformen Messungen
Unsere Empfehlung für Unternehmen
Prüfen Sie Ihre Car-Policy und Abrechnungsprozesse für das Jahr 2026.
Entscheiden Sie, ob Sie die Strompreispauschale oder die kWh-genaue Abrechnung nutzen möchten.
Bei kWh-genauer Abrechnung: Verwenden Sie Lösungen, die den Anforderungen des MessEG entsprechen.
Der Charge Repay Service bietet eine rechtskonforme Lösung für Unternehmen mit mehreren Dienstwagen. Bestehende Wallboxen können herstellerunabhängig nachgerüstet werden. Bei Rückfragen buchen sie gerne einen Termin: Hier geht es zum Termin .
Fazit
Das Schreiben des Bundesministerium der Finanzen vereinfacht die steuerliche Abrechnung. Die technischen Anforderungen bleiben bestehen. Für eine rechtssichere Umsetzung ist das Mess- und Eichrecht weiterhin maßgeblich.




