Eichrecht im charge@home Bereich – Alles, was Sie wissen müssenBlog

Erfahren Sie alles über die eichrechtlichen Anforderungen für Heimladeeinrichtungen und wie Sie eine eichrechtskonforme Abrechnung sicherstellen können. Entdecken Sie Lösungen wie den Charge Repay Service für eine nachhaltige und kosteneffiziente Nachrüstung Ihrer Wallbox.

post-thumb

BY Maike Eggengoor / ON Jul 08, 2024

Das Eichrecht begleitet uns zuverlässig auf dem Weg zur Elektrifizierung. Es sorgt dafür, dass die Messgenauigkeit von Ladeeinrichtungen gewährleistet ist und Nutzende fair und transparent abgerechnet werden. Neben der Abrechnung im öffentlichen und halböffentlichen Bereich stellt es auch im privaten Bereich die Messgenauigkeit von Ladeeinrichtungen sicher. In diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige über die eichrechtlichen Anforderungen für Heimladeeinrichtungen und wie Sie eine eichrechtskonforme Abrechnung sicherstellen können.

Eichrecht im charge@home Bereich: Wichtige Informationen und Anforderungen

Eichrechtliche Vorgaben für Heimladeeinrichtungen

In Deutschland sind die Landeseichämter für die Überwachung der eichrechtskonformen Nutzung von Messgeräten verantwortlich. In bestimmten Bereichen arbeiten diese Eichämter in der Arbeitsgemeinschaft Mess- und Eichwesen (AGME ) zusammen und geben gemeinsam erarbeitete Regeln heraus. Diese Regeln besagen unter anderem, dass geschäftlich genutzte Messwerte, die auf der übertragenen elektrischen Energie basieren, mit einem eichrechtskonformen Messgerät ermittelt werden müssen. Ladestationen, die ausschließlich privat genutzt werden und keine Abrechnung der Ladevorgänge ermöglichen, unterliegen in der Regel nicht den Eichvorschriften.

Der Regelermittlungsausschuss hat für die oben genannten eichrechtskonformen Messgeräte gemäß §46 des Mess- und Eichgesetzes die Messgeräteart Nr. 6.8 „Messgeräte und Zusatzeinrichtungen im Anwendungsbereich E-Mobilität“ festgelegt. In diese Kategorie fallen sogenannte eichrechtskonforme Wallboxen, wobei dieser Begriff rechtlich nicht geschützt ist. Aufgrund der begrenzten Anzahl an Nutzenden und des spezifischen Anwendungsbereichs gibt es für den Heimbereich jedoch Sonderregelungen, die eine eichrechtskonforme Abrechnung auch mit geringeren Anforderungen ermöglichen.

Laden Sie jetzt unser charge@home Whitepaper herunter!

Unser Whitepaper beleuchtet die Anforderungen an eine heimische Ladelösung und zeigt auf, was es braucht, um diese für die rechtsichere Abrechnung von Dienstwagen zu nutzen. Erfahren Sie mehr über die Installation von Wallboxen, rechtliche Rahmenbedingungen und effiziente Abrechnungslösungen für das Laden zu Hause.

WHITEPAPER ANFORDERN
mobile

Sonderregelungen für die Abrechnung im Heimbereich

Unter bestimmten Bedingungen ist die Nutzung eines Messgeräts gemäß Nr. 6.8 nicht erforderlich. Wenn die Heimladeeinrichtung ausschließlich für das Laden eines Elektrofahrzeugs einer Vertragspartnerin oder -partner verwendet wird, gilt eine Ausnahme: Ein MID-konformer Wirkenergiezähler kann verwendet werden, solange er nur die zur Ladung des Fahrzeugs übertragene Energie misst.

Sind diese Bedingungen erfüllt, können auch einfache Wallbox-Modelle mit integriertem MID-Zähler für die eichrechtskonforme Abrechnung genutzt werden. Allerdings wird die Einschränkung auf eine einzige Vertragspartnerin oder -partner mit der zunehmenden Verbreitung der Elektromobilität kritisch betrachtet. Sobald ein weiteres Fahrzeug, wie beispielsweise ein Zweitwagen oder das Auto einer Nachbarin oder eines Nachbarns, an der Wallbox geladen wird, sind die Voraussetzungen für die eichrechtskonforme Abrechnung über einen MID-konformen Zähler nicht mehr gegeben. In diesem Fall wäre laut Rechtsprechung eine eichrechtskonforme Wallbox nach Messgeräteart Nr. 6.8 erforderlich. Die Verantwortung für die rechtskonforme Nutzung liegt beim Ladepunktbetreibenden, also der Privatperson oder dem Dienstwagenfahrenden.

Eichrechtskonforme Abrechnung mit jeder Wallbox | Charge Repay Service

Eine wesentliche Hürde für die Verbreitung eichrechtskonformer Wallboxen sind die hohen Kosten. Während einfache Wallbox-Modelle bereits für wenige hundert Euro erhältlich sind, bleiben eichrechtskonforme Varianten weiterhin teuer. Viele Nutzende haben zudem die KfW-Förderprogramme zur Anschaffung von Wallboxen genutzt, doch zu diesem Zeitpunkt gab es nur wenige eichrechtskonforme Modelle auf dem Markt.

Eine Lösung bietet der Charge Repay Service, der die eichrechtskonforme Nachrüstung ermöglicht. Durch die Integration eines separaten MID-Zählers können bestehende Wallboxen für die eichrechtskonforme Abrechnung mehrerer Nutzergruppen aufgerüstet werden. Dies schont sowohl die Ressourcen als auch den Geldbeutel.

Driver View der App

Der Austausch bestehender Wallboxen zur Erfüllung der eichrechtlichen Anforderungen ist kostspielig und wenig nachhaltig. Der Charge Repay Service von Phoenix Contact ermöglicht die eichrechtskonforme Anbindung an ein umfassendes Abrechnungssystem für jede Wallbox. Ein patentiertes Verfahren mit einem handelsüblichen MID-Zähler ermöglicht die eichrechtskonforme Abrechnung für mehrere Nutzergruppen oder Vertragspartnerinnen bzw. -partner.

Fazit

Das Eichrecht stellt sicher, dass die Abrechnung von Ladevorgängen fair und transparent erfolgt. Mit den richtigen Maßnahmen können auch Heimladeeinrichtungen eichrechtskonform betrieben werden. Die Einhaltung der eichrechtlichen Vorgaben ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern schafft auch Vertrauen bei den Nutzenden.

Machen Sie Ihre Wallbox fit für die Zukunft

Informieren Sie sich jetzt über unseren Charge Repay Service und profitieren Sie von einer eichrechtskonformen Abrechnung. Vereinbaren Sie gerne ein kostenfreies Expertengespräch mit uns.

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Das Eichrecht stellt sicher, dass Messgeräte, wie z.B. Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge, genaue und verlässliche Messwerte liefern. Dies gewährleistet eine faire und transparente Abrechnung für Verbrauchende.
Heimladeeinrichtungen müssen eichrechtskonforme Messgeräte verwenden, wenn die Messwerte geschäftlich genutzt werden. Ladestationen, die ausschließlich privat genutzt werden und keine Abrechnung der Ladevorgänge ermöglichen, unterliegen in der Regel nicht den Eichvorschriften.
Eichrechtskonforme Wallboxen sind Ladeeinrichtungen, die den Anforderungen des Eichrechts entsprechen und genaue Messwerte für die Abrechnung liefern. Diese Wallboxen fallen unter die Messgeräteart Nr. 6.8 „Messgeräte und Zusatzeinrichtungen im Anwendungsbereich E-Mobilität“.
Ja, unter bestimmten Bedingungen ist die Nutzung eines Messgeräts gemäß Nr. 6.8 nicht erforderlich. Wenn die Heimladeeinrichtung ausschließlich für das Laden eines Elektrofahrzeugs einer Vertragspartnerin oder -partners verwendet wird, kann ein MID-konformer Wirkenergiezähler verwendet werden.
Eichrechtskonforme Wallboxen sind aufgrund der zusätzlichen Technologie und Zertifizierungskosten teurer als einfache Wallbox-Modelle. Diese Kosten stellen eine wesentliche Hürde für ihre Verbreitung dar.
Der Charge Repay Service ermöglicht die eichrechtskonforme Nachrüstung bestehender Wallboxen. Durch die Integration eines separaten MID-Zählers können diese Wallboxen für die eichrechtskonforme Abrechnung mehrerer Nutzergruppen aufgerüstet werden.
Der Charge Repay Service von Phoenix Contact ermöglicht die eichrechtskonforme Anbindung an ein umfassendes Abrechnungssystem für jede Wallbox. Ein patentiertes Verfahren mit einem handelsüblichen MID-Zähler ermöglicht die eichrechtskonforme Abrechnung für mehrere Nutzergruppen.
Share:

Hallo, wir sind Anton Schönenberg und Cedric Culkowski und wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

Bitte zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wenn Sie Anregungen oder Kommentare haben, senden Sie uns einfach eine Nachricht an charge-repay@phoenixcontact-sb.io und wir werden Ihnen so schnell wie möglich antworten.

illustration