Das Eichrecht begleitet uns zuverlässig auf dem Weg zur Elektrifizierung. Es sorgt dafür, dass die Messgenauigkeit von Ladeeinrichtungen gewährleistet ist und Nutzende fair und transparent abgerechnet werden. Neben der Abrechnung im öffentlichen und halböffentlichen Bereich stellt es auch im privaten Bereich die Messgenauigkeit von Ladeeinrichtungen sicher. In diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige über die eichrechtlichen Anforderungen für Heimladeeinrichtungen und wie Sie eine eichrechtskonforme Abrechnung sicherstellen können.
Eichrecht im charge@home Bereich: Wichtige Informationen und Anforderungen
Eichrechtliche Vorgaben für Heimladeeinrichtungen
In Deutschland sind die Landeseichämter für die Überwachung der eichrechtskonformen Nutzung von Messgeräten verantwortlich. In bestimmten Bereichen arbeiten diese Eichämter in der Arbeitsgemeinschaft Mess- und Eichwesen (AGME ) zusammen und geben gemeinsam erarbeitete Regeln heraus. Diese Regeln besagen unter anderem, dass geschäftlich genutzte Messwerte, die auf der übertragenen elektrischen Energie basieren, mit einem eichrechtskonformen Messgerät ermittelt werden müssen. Ladestationen, die ausschließlich privat genutzt werden und keine Abrechnung der Ladevorgänge ermöglichen, unterliegen in der Regel nicht den Eichvorschriften.
Der Regelermittlungsausschuss hat für die oben genannten eichrechtskonformen Messgeräte gemäß §46 des Mess- und Eichgesetzes die Messgeräteart Nr. 6.8 „Messgeräte und Zusatzeinrichtungen im Anwendungsbereich E-Mobilität“ festgelegt. In diese Kategorie fallen sogenannte eichrechtskonforme Wallboxen, wobei dieser Begriff rechtlich nicht geschützt ist. Aufgrund der begrenzten Anzahl an Nutzenden und des spezifischen Anwendungsbereichs gibt es für den Heimbereich jedoch Sonderregelungen, die eine eichrechtskonforme Abrechnung auch mit geringeren Anforderungen ermöglichen.
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WHITEPAPER ANFORDERNSonderregelungen für die Abrechnung im Heimbereich
Unter bestimmten Bedingungen ist die Nutzung eines Messgeräts gemäß Nr. 6.8 nicht erforderlich. Wenn die Heimladeeinrichtung ausschließlich für das Laden eines Elektrofahrzeugs einer Vertragspartnerin oder -partner verwendet wird, gilt eine Ausnahme: Ein MID-konformer Wirkenergiezähler kann verwendet werden, solange er nur die zur Ladung des Fahrzeugs übertragene Energie misst.
Sind diese Bedingungen erfüllt, können auch einfache Wallbox-Modelle mit integriertem MID-Zähler für die eichrechtskonforme Abrechnung genutzt werden. Allerdings wird die Einschränkung auf eine einzige Vertragspartnerin oder -partner mit der zunehmenden Verbreitung der Elektromobilität kritisch betrachtet. Sobald ein weiteres Fahrzeug, wie beispielsweise ein Zweitwagen oder das Auto einer Nachbarin oder eines Nachbarns, an der Wallbox geladen wird, sind die Voraussetzungen für die eichrechtskonforme Abrechnung über einen MID-konformen Zähler nicht mehr gegeben. In diesem Fall wäre laut Rechtsprechung eine eichrechtskonforme Wallbox nach Messgeräteart Nr. 6.8 erforderlich. Die Verantwortung für die rechtskonforme Nutzung liegt beim Ladepunktbetreibenden, also der Privatperson oder dem Dienstwagenfahrenden.
Eichrechtskonforme Abrechnung mit jeder Wallbox | Charge Repay Service
Eine wesentliche Hürde für die Verbreitung eichrechtskonformer Wallboxen sind die hohen Kosten. Während einfache Wallbox-Modelle bereits für wenige hundert Euro erhältlich sind, bleiben eichrechtskonforme Varianten weiterhin teuer. Viele Nutzende haben zudem die KfW-Förderprogramme zur Anschaffung von Wallboxen genutzt, doch zu diesem Zeitpunkt gab es nur wenige eichrechtskonforme Modelle auf dem Markt.
Eine Lösung bietet der Charge Repay Service, der die eichrechtskonforme Nachrüstung ermöglicht. Durch die Integration eines separaten MID-Zählers können bestehende Wallboxen für die eichrechtskonforme Abrechnung mehrerer Nutzergruppen aufgerüstet werden. Dies schont sowohl die Ressourcen als auch den Geldbeutel.
Der Austausch bestehender Wallboxen zur Erfüllung der eichrechtlichen Anforderungen ist kostspielig und wenig nachhaltig. Der Charge Repay Service von Phoenix Contact ermöglicht die eichrechtskonforme Anbindung an ein umfassendes Abrechnungssystem für jede Wallbox. Ein patentiertes Verfahren mit einem handelsüblichen MID-Zähler ermöglicht die eichrechtskonforme Abrechnung für mehrere Nutzergruppen oder Vertragspartnerinnen bzw. -partner.
Fazit
Das Eichrecht stellt sicher, dass die Abrechnung von Ladevorgängen fair und transparent erfolgt. Mit den richtigen Maßnahmen können auch Heimladeeinrichtungen eichrechtskonform betrieben werden. Die Einhaltung der eichrechtlichen Vorgaben ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern schafft auch Vertrauen bei den Nutzenden.
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