CO₂ Reporting in der Praxis: Heimladen von E Dienstwagen korrekt bilanzierenBlog

CO₂ Reporting beim Heimladen von E‑Dienstwagen: So bilanzieren Unternehmen Strom korrekt, ordnen Scope 2 zu und vermeiden Doppelzählung.

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BY Maike Eggengoor / ON Feb 23, 2026

CO₂ Reporting wird für immer mehr Unternehmen relevant. Treiber sind die neuen europäischen Berichtspflichten, steigende Anforderungen von Kunden sowie Prüfungen entlang der Lieferkette. Besonders Unternehmen mit elektrifizierten Fuhrparks stehen dabei vor einer konkreten praktischen Frage: Wie wird der Strom bilanziert, wenn E‑Dienstwagen zu Hause geladen werden?

Beim Heimladen läuft der Strom über den privaten Zähler der Mitarbeitenden. Für das Unternehmen handelt es sich dennoch um betriebliche Energieverbräuche, die korrekt gemessen, zugeordnet und im CO₂ Reporting berücksichtigt werden müssen. In diesem Beitrag erfährst du, wie das funktioniert, wie aus geladenen Kilowattstunden belastbare CO₂ Werte werden und worauf es beim Thema Grünstrom und Doppelzählung ankommt.

Was bedeutet CO₂ Reporting und warum gewinnt es jetzt an Bedeutung?

CO₂ Reporting beschreibt die strukturierte Erfassung, Berechnung und Berichterstattung von Treibhausgasemissionen eines Unternehmens. Grundlage sind international etablierte Standards wie das Greenhouse Gas Protocol. In der Europäischen Union werden diese Anforderungen künftig durch die European Sustainability Reporting Standards konkretisiert.

Mit der Corporate Sustainability Reporting Directive erweitert sich der Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen deutlich. Auch viele kleine und mittlere Unternehmen geraten indirekt in den Fokus, etwa weil große Kunden entsprechende Emissionsdaten abfragen oder Nachhaltigkeitsinformationen für Lieferkettenanalysen benötigen.

Ziel des CO₂ Reportings ist es, Emissionen transparent zu machen, Vergleichbarkeit zu schaffen und fundierte Entscheidungen für Reduktionsmaßnahmen zu ermöglichen.

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Die Einordnung von Emissionen nach Scope 1, 2 und 3

Für das CO₂ Reporting werden Emissionen in drei Bereiche unterteilt.

  • Scope 1 umfasst direkte Emissionen, die im Unternehmen selbst entstehen, zum Beispiel durch eigene Verbrennerfahrzeuge oder Heizungsanlagen.

  • Scope 2 beschreibt indirekte Emissionen aus eingekaufter Energie. Dazu zählt vor allem Strom, der nicht selbst erzeugt, sondern von externen Anbietern bezogen wird.

  • Scope 3 beinhaltet weitere indirekte Emissionen entlang der Wertschöpfungskette. Dazu gehören unter anderem Geschäftsreisen oder das Pendeln der Mitarbeitenden.

Diese Abgrenzung ist entscheidend, um Heimladen von E‑Dienstwagen korrekt einzuordnen.

Heimladen von E‑Dienstwagen richtig zuordnen

Beim Laden von E‑Dienstwagen zu Hause wird Strom aus dem privaten Haushalt bezogen. Für das Unternehmen entsteht dennoch ein betrieblicher Energieverbrauch, da der Strom ausschließlich für dienstliche Fahrten genutzt wird.

Damit dieser Verbrauch im CO₂ Reporting berücksichtigt werden kann, muss die geladene Strommenge eindeutig erfasst und dem Unternehmen zugeordnet werden. Ab dem 1. Januar 2026 entfällt in Deutschland die Möglichkeit pauschaler Erstattungen der Stromkosten gegenüber dem Mitarbeiter. Stattdessen ist eine verbrauchsgenaue Erfassung der geladenen Kilowattstunden Voraussetzung für die steuerfreie Kostenerstattung und kann somit auch als Basiswert für ein CO₂ Reporting verwendet werden.

Aus Sicht des CO₂ Reportings wird der Strom für das Heimladen in der Regel dem Scope 2 zugeordnet, da es sich um eingekaufte Energie handelt, die dem Unternehmen zugerechnet wird. Das Pendeln der Mitarbeitenden bleibt davon klar getrennt und fällt weiterhin unter Scope 3, Kategorie 7.

Technische Voraussetzungen für belastbare Daten

Für eine saubere Zuordnung der Stromverbräuche kommen unterschiedliche technische Lösungen infrage. Häufig werden separate Zähler oder Wallboxen mit MID‑Zählern eingesetzt. In bestimmten Fällen sind auch eichrechtskonforme Systeme erforderlich.

Wichtig ist, dass die Messdaten digital verfügbar sind und revisionssicher dokumentiert werden können. Nur so lassen sich die Verbräuche sowohl für die Abrechnung als auch für das CO₂ Reporting zuverlässig nutzen.

Mit dem Charge Repay Service von Phoenix Contact stehen diese Verbrauchsdaten bereits heute fahrzeuggenau zur Verfügung. Sie bilden eine belastbare Grundlage für die CO₂ Bilanzierung. Ein direktes CO₂ Reporting auf Basis dieser Daten ist in Vorbereitung.

Von Kilowattstunden zu CO₂ Emissionen

Die Berechnung der Emissionen erfolgt auf Basis der geladenen Strommenge. Zunächst werden die Kilowattstunden pro Fahrzeug und Zeitraum erfasst. Anschließend werden diese mit einem passenden Emissionsfaktor multipliziert.

In Deutschland stellt das Umweltbundesamt qualitätsgesicherte Emissionsfaktoren zur Verfügung, die für die CO₂ Bilanzierung verwendet werden können. Die Berechnung ist einfach, entscheidend ist jedoch die methodische Konsistenz.

Unternehmen müssen festlegen, ob sie ihre Scope 2 Emissionen markt- oder standortbasiert ausweisen und diese Entscheidung sauber dokumentieren.

Grünstrom korrekt anrechnen

Häufig stellt sich die Frage, ob Strom automatisch als emissionsfrei gilt, wenn auf der Rechnung Grünstrom ausgewiesen ist. Für das CO₂ Reporting gilt das nur dann, wenn belastbare bilanzielle Nachweise vorliegen.

In Deutschland erfolgt dieser Nachweis über Herkunftsnachweise, die im Herkunftsnachweisregister des Umweltbundesamtes entwertet werden. Nur wenn entsprechende Nachweise vorliegen, darf Strom im Reporting als erneuerbar angesetzt werden.

Besonders beim Heimladen liegt Potenzial die Bilanz zu optimieren. Ohne Nachweise wird die Emission mit dem Emissionsfaktor des deutschen Strommixes berechnet. Wenn die Mitarbeitenden einen Nachweis über den Bezug von Ökostrom bereitstellen, können diese Energieverbräuche anderes bilanziert werden.

Richtig umgesetzt kann der Einsatz von nachgewiesenem Grünstrom den Bedarf an Kompensationsmaßnahmen reduzieren und damit Kosten sparen.

Ladestandsanzeige im Fahrzeugdisplay

Warum Pendeln gesondert betrachtet werden muss

Das Pendeln der Mitarbeitenden ist unabhängig vom Antrieb immer dem Scope 3, Kategorie 7 zuzuordnen. Diese Emissionen müssen separat erfasst werden und dürfen nicht mit dem Strom für betriebliche Ladevorgänge vermischt werden.

Eine klare Trennung sorgt für Transparenz und vermeidet Fehler im Reporting.

Ausblick: CO₂ Reporting direkt aus dem Charge Repay Service

Die notwendigen Verbrauchsdaten stehen bereits zur Verfügung. Künftig wird es möglich sein, diese Daten direkt in CO₂ Kennzahlen zu überführen, inklusive Berücksichtigung von Grünstromlogiken. Ziel ist eine automatisierte Scope 2 Berechnung pro Fahrzeug, die sich direkt für CSRD und ESRS Berichte sowie für interne Nachhaltigkeitskennzahlen nutzen lässt.

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Die strukturierte Erfassung und Berichterstattung von Treibhausgasemissionen eines Unternehmens nach anerkannten Standards.
In der Regel zu Scope 2, da es sich um eingekauften Strom handelt, der dem Unternehmen zugeordnet wird.
Nur wenn entsprechende Herkunftsnachweise vorliegen und korrekt entwertet wurden.
Ab 2026 muss die geladene Strommenge über einen separaten Zähler (Wallbox, mobil oder fahrzeugintern) dokumentiert werden. Ohne Nachweis ist keine steuerfreie Erstattung möglich. Wichtig: Nach Rückfrage beim Landesbetrieb Mess- und Eichwesen NRW ist das AGME-Schreiben weiterhin aktiv und gültig. Das bedeutet: Die nachgewiesene Ladung muss den Anforderungen des Mess- und Eichrechts (MessEG) entsprechen.
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